Kosten und Konditionen

Höhe meines Honorars:

Für eine Sitzung von 50-60 Minuten berechne ich 115,00 €.

Für eine Sitzung von 80-90 Minuten berechne ich 172,00 €.

 

Ist eine Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung möglich?

Coaching, Beratung, Paartherapie, Familientherapie sowie Supervision sind Leistungen, die grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen werden und sich an Selbstzahler richten. 

 

Und so sehr ich es bedaure: Leider ist über meine Zulassung als Heilpraktikerin für Psychotherapie auch keine Abrechnung von Einzeltherapien  mit gesetzlichen Krankenkassen möglich. 

 

Auch eine Kostenerstattung für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktikergesetz durch private Krankenversicherungen und Zusatzversicherungen wird immer restriktiver gehandhabt. Je nach Vertragsgestaltung  übernehmen aber unter bestimmten Bedingungen einige Versicherungen ggf. einen Teil der Kosten für Einzeltherapien. Hierfür ist allerdings in der Regel Voraussetzung, dass die Diagnose einer psychischen Störung entweder bereits vorliegt oder gestellt wird. Zudem fällt die Höhe des von der Versicherung übernommenen Anteils leider oft gering aus.

 

Als Vorteil der Selbstzahlung empfinden viele Klientinnen und Klienten, dass die selbst gezahlten Sitzungen nicht in ihrer "Krankenakte" erscheinen.

 

Zur Anzahl der Termine:

Sowohl der systemische Ansatz als auch EMDR und wingwave sind sehr effektive, häufig schnell wirksame Methoden. Der Schwerpunkt meiner Arbeit liegt entsprechend auf Kurzzeittherapie und Kurzzeitcoaching. Selbstverständlich begleite ich  Klientinnen und Klienten ebenso gern über einen längeren Zeitraum.

 

Für viele Klientinnen und Klienten ist das Anliegen, das Thema oder das Problem, mit dem zu mir kommen, bereits in wenigen Sitzungen geklärt - nicht selten schneller, als sie es vorher erwartet hatten. Andere wiederum nutzen gern über einen längeren Zeitraum regelmäßig Termine, weil sie merken, dass es ihnen guttut, ggf. auch zusätzliche Themen über das ursprüngliche Anliegen hinaus zu bearbeiten.  Und eine ganze Reihe meiner Klientinnen und Klienten nutzt zunächst mehrere Sitzungen in kürzeren Abständen und kommt dann bei Bedarf später in größeren Abständen immer einmal wieder zu einem oder mehreren Terminen. Vieles ist möglich.

 

Die Anzahl an Terminen, die Klientinnen und Klienten bei mir wahrnehmen, ist insofern sehr unterschiedlich. Sie brauchen sich nicht längerfristig festzulegen. Die Terminvereinbarung findet jeweils individuell statt und  orientiert sich ganz an Ihren Bedürfnissen sowie natürlich auch an dem zur Verfügung stehenden Budget.

 

Nach einem ersten Termin kann ich Ihnen meist eine ungefähre Einschätzung dazu geben, wie viele Termine zur Lösung eines Themas voraussichtlich in etwa notwendig und sinnvoll sein dürften.

 

Bezahlung:

Die Bezahlung kann nach der Sitzung in bar oder per EC-Karte erfolgen. Auch eine Rechnungstellung und anschließende Überweisung ist möglich.

 

Regelung bei kurzfristigen Absagen von Terminen:

Kurzfristige Terminabsagen stellen leider ein zunehmendes Problem in Praxen für Therapie, Coaching und Beratung dar. Werden Termine sehr kurzfristig abgesagt, können diese in der Regel nicht noch einmal neu vergeben werden – auch wenn es potenziell mehrere Interessenten für diesen Termin gäbe. Der Termin bleibt dann ungenutzt – was in der Häufung natürlich auch ein wirtschaftliches Problem mit sich bringt. Deshalb möchte ich Sie zunächst herzlich bitten: Für den Fall, dass Sie einen Termin ausnahmsweise einmal nicht wahrnehmen können, sagen Sie bitte so zeitig wie möglich ab.

 

Für die kurzfristige Absage von Terminen gelten bei mir folgende Regeln: 
Bei Absagen bis 36 Stunden vor dem Termin berechne ich kein Ausfallhonorar. Sagen Sie so kurzfristig aber bitte nur Termine ab, wenn ein unvorhersehbarer Zwischenfall wie eine Erkrankung die Wahrnehmung des Termins verhindert.

 Bei Absagen, die kürzer als 36 Stunden vor dem Termin erfolgen, berechne ich ein Ausfallhonorar von 65% eines Stundenhonorars.

Bei Nichterscheinen zum Termin oder einer Absage kürzer als 3 Stunden vor dem Termin berechne ich ein Ausfallhonorar von 90 % eines Stundenhonorars.

 

Ich bitte um Ihr Verständnis für diese Regelung, ohne die ich meine Praxis leider nicht mehr wirtschaftlich führen kann.